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AAppO § 21 Approbationsurkunde (Law)
Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 16 ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit Zustellungsurkunde zuzustellen.
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AAppO Anlage 19 (zu § 22d Absatz 6) (Law)
...ssion) (Unterschrift des/der Vorsitzenden der Prüfungskommission)
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AAppO § 19 Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Law)
...ssen auf den in der Anlage 15 festgelegten Prüfungsstoff abgestellt sein. In der Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die zur Ausübung des Apothekerberufs erforderlichen Kenntnisse besitzt. ...
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AAppO Anlage 16 (zu § 21 Satz 1) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1508) Herrn/Frau ........................, geboren am ......
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AAppO Anlage 15 (zu § 19 Abs. 3) (Law)
...ssung von Fertigarzneimitteln; Konformitätsbewertung von Medizinprodukten; Möglichkeiten der Beeinflussung der Haltbarkeit von Arzneimitteln; Beschaffung, D...