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AbgG § 49 Geheimhaltungspflicht der Fraktionsangestellten (Law)
...undig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. (2) Angestellte der Fraktionen dürfen, auch nach Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses, ohne Genehmigung über solch...
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AbgG § 21 Berücksichtigung von Zeiten in anderen Parlamenten (Law)
...ublik ab Annahme des Mandats nach den Wahlen zur 10. Volkskammer bis zum 2. Oktober 1990 gelten auf Antrag, der bis zum 30. Juni 1996 bei dem Präsidenten des Bundestages eingegangen sein muß (Ausschlu...