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BEGDV 2 § 22 Berechnung der Kapitalentschädigung (Law)
(1) Die Kapitalentschädigung wird in der Weise berechnet, daß für jeden vollen Monat, der vom Zeitpunkt der Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 25 vom Hundert bis zum 31. Oktober 1953 ...
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BEGDV 2 § 2 Schaden im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung (Law)
(Entfällt)