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FischSeuchV 2008 § 14 Inverkehrbringen für die weitere Haltung oder den Besatz (Law)
...kultur dürfen zum Zwecke der weiteren Haltung oder des Besatzes nur in den Verkehr gebracht werden, soweit sie 1. klinisch gesund sind, ...
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FischSeuchV 2008 § 22 Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs oder Verdacht des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Aquakulturbetrieb (Law)
...kulturbetrieb amtlich festgestellt, so gilt Folgendes: 1. Der Betreiber des Aquakulturbetriebes hat seuchenkranke oder seuchenverdächtige Fis...
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FischSeuchV 2008 Anlage 1 (zu den §§ 2, 7, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 20, 28) (Law)
...Krebstiere: Weißpünktchenkrankheit X alle zehnfüßigen Krebstiere (Ordnung der Dekapoden) ...