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AP-mDBGSV § 28 Anwesenheit Dritter (Law)
...ung ist nicht öffentlich. Beauftragte des Bundesministeriums des Innern und der Bundespolizeiakademie, die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter und die Leiterin oder der Leiter der Ausbildun...
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AP-mDBGSV § 22 Bewertung der schriftlichen Arbeiten (Law)
...und einem weiteren Mitglied des Prüfungsausschusses bewertet. (2) Weichen die Bewertungen voneinander ab, entscheidet der Prüfungsausschuss im Rahmen der von den Korrektorinnen und Korrektor...