-
DiätV Anlage 23 (zu § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 1212) Liste A ...
-
AAÜG § 14 Übergangsregelungen für Versorgungssysteme nach Anlage 1 Nr. 23 bis 27 (Law)
...23 bis 27 erworbenen Ansprüche wird die Rente unter Berücksichtigung der Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem neu berechnet. Dies gilt auch für Renten nach dem Sechsten Buch Sozialgeset...
-
SprengV 1 § 23 (Law)
(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. ...
-
BEGDV 1 § 23 (Law)
(weggefallen)
-
ÜblG 1 § 23 (Law)
...23 der Militärregierungen der Bank deutscher Länder zu übergeben sind. Der Bund erhält die nach Artikel IV der Gesetze Nr. 67 und der Verordnung Nr. 223 der Militärregierungen von der Gebietskörpersch...
-
BesVNG 1 § 14 (Law)
Abschnitt 1 § 3 dieses Artikels gilt entsprechend.
-
ÜblG 1 § 14 (Law)
(1) Der Bund trägt die Kosten der Umsiedlung Heimatvertriebener im Sinne des § 2 der Verordnung über die Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachs...
-
SprengV 1 § 14 (Law)
(1) Wer explosionsgefährliche Stoffe herstellt, einführt oder verbringt, darf diese anderen Personen nur überlassen, wenn 1. die...
-
MitbestGWO 1 2002 § 14 Abstimmungsausschreiben (Law)
(1) Liegt ein gültiger Antrag nach § 13 vor, so erlässt der Betriebswahlvorstand unverzüglich ein Abstimmungsausschreiben. Die Abstimmung soll innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Abstimmungsauss...
-
SGB 1 § 14 Beratung (Law)
Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflic...
-
BEGDV 1 § 14 Mindestrente (Law)
Der monatliche Mindestbetrag der Rente nach § 19 BEG darf nicht unterschritten werden, soweit sich aus dem Bundesentschädigungsgesetz und dieser Verordnung nichts anderes ergibt.
-
BImSchV 1 2010 § 23 Zugänglichkeit der Normen (Law)
DIN-, DIN EN-Normen sowie die VDI-Richtlinien, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, erschienen. Das in § 3 Absatz 1 Nummer 5a genannte Zertifizierungspr...
-
SprengV 1 § 4 (Law)
...23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Absatz 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb, den Vertrieb, das Verbrin...
-
BesVNG 1 § 4 (Law)
(1) An die Stelle der Sätze der ruhegehaltfähigen Zulagen nach Anlage 2a dieses Gesetzes treten mit Wirkung vom Inkrafttreten dieses Abschnitts die nach Anlage 2b dieses Gesetzes maßgebenden Sätze. ...
-
BesVNG 1 (XXXX) §§ 14 bis 16 (weggefallen) (Law)
-
-
SchKiSpVDBest 1 § 4 (Law)
(1) Bei der Planung der Kapazitäten für die Betriebe und Einrichtungen der Schüler- und Kinderspeisung ist von den konkreten örtlichen Bedingungen auszugehen. Die Verbesserung der materiellen Bedingun...
-
ÜblG 1 § 4 (Law)
(1) Die am 31. März 1950 in Geltung gewesenen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über die in § 1 Abs. 1 aufgeführten Sachgebiete sind weiter anzuwenden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes ...
-
BImSchV 1 2010 § 14 Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen (Law)
(1) Der Betreiber einer ab dem 22. März 2010 errichteten oder wesentlich geänderten Feuerungsanlage für feste Brennstoffe hat die Einhaltung der Anforderungen des § 19 Absatz 1 und 2 vor der Inbetrieb...
-
SGB 1 § 23 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte (Law)
(1) Nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte können in Anspruch genommen werden: 1. ...
-
MitbestGWO 1 2002 § 23 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand stellt die Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer auf die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer und...