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AKG (XXXX) §§ 30 bis 67 (weggefallen) (Law)
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AKG § 23 Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbesitz (Law)
...ks oder eines Teils dieses Grundstücks so verändert oder verlangt ein Anspruchsschuldner (§ 25) für den Fall der Herausgabe des Grundstücks von dem Eigentümer so hohe Erstattungsleistungen, daß dem Ei...
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AKG Anlage (zu § 30) (Law)
...23 K 22. ...