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AKG § 87 Stundung und Herabsetzung (Law)
...24. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1003) fallen, können auf Antrag des Schuldners durch gerichtliche Entscheidung gestundet oder herabgesetzt werden, wenn und soweit ihm wegen der Vermögensverluste...
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AKG § 24 Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbeeinträchtigungen (Law)
...wegen der Beeinträchtigung nicht zuzumuten, sein Recht an dem Grundstück zu behalten, so ist § 23 entsprechend anzuwenden.