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AufenthV § 26 Transit ohne Einreise; Flughafentransitvisum (Law)
(1) Ausländer, die sich im Bundesgebiet befinden, ohne im Sinne des § 13 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes einzureisen, sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. (2) Das Erfordernis...
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AufenthV Anlage C (zu § 26 Absatz 2 Satz 1) (Law)
Indien Jordanien Ausgenommen von der Flughafentransitvisumpflicht sind Staatsangehörige Jordaniens, sofern sie ...