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ReiseKfmAusbV 2011 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist...
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ReiseKfmAusbV 2011 § 3 Struktur der Berufsausbildung (Law)
Die Berufsausbildung gliedert sich in 1. Pflichtqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und integrative Fertigkeit...
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ReiseKfmAusbV 2011 § 5 Durchführung der Berufsausbildung (Law)
(1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne vo...
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ReiseKfmAusbV 2011 § 9 Prüfung der Zusatzqualifikationen (Law)
...rlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. (2) Für die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation gilt § 7 Absatz 6 entsprechend. (3) Die Prüfung der ...
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ReiseKfmAusbV 2011 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf des Tourismuskaufmanns (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und der Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsges...
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ReiseKfmAusbV 2011 § 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1, Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit)....
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ReiseKfmAusbV 2011 § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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ReiseKfmAusbV 2011 § 6 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
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ReiseKfmAusbV 2011 § 7 Abschlussprüfung (Law)
...rlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen...
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ReiseKfmAusbV 2011 § 8 Zusatzqualifikationen (Law)
(1) Im Rahmen der Berufsausbildung nicht gewählte Wahlqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B können als Zusatzqualifikationen vermittelt werden. (2) Für die Vermittlung der Zu...
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ReiseKfmAusbV 2011 § 10 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse (Law)
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt w...
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ReiseKfmAusbV 2011 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 806) au...
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ReiseKfmAusbV 2011 Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) (Law)
...rläutern c) Aufbau, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes erläutern ...
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ReiseKfmAusbV 2011 Anlage 2 (zu § 4 Absatz 1 Satz 2) (Law)
...rlich. Während der gesamten Ausbildungszeit sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2 ...