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StBAPO 1977 § 27 Studien an der Bundesfinanzakademie (Law)
(1) Die ergänzenden Studien an der Bundesfinanzakademie bestehen aus drei Studienabschnitten. Der erste Studienabschnitt soll spätestens nach Ablauf der ersten zwei Monate der Einführungszeit beginnen...
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StBAPO 1977 Anlage 11 (zu § 42 Absatz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1147 - 1148)
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StBAPO 1977 § 11 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes, Anrechnung (Law)
(1) Der Vorbereitungsdienst kann im Einzelfall verlängert werden, wenn die Beamtin oder der Beamte aus Gründen, die sie oder er nicht zu vertreten hat, das Ziel eines Ausbildungsabschnitts oder eines ...
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StBAPO 1977 Anlage 9 (zu § 18 Absatz 10 und 11) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1143 - 1144)
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StBAPO 1977 Anlage 8 (zu § 18 Absatz 10 und 11) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1141 - 1142)