AEG 1994 § 29 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (Law)
(1) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist bei Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Unternehmen, die der Aufsicht durch das Eisenbahn-Bundesamt unt...