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AktG § 99 Verfahren (Law)
(1) Auf das Verfahren ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, soweit in den Absätzen 2 bis 5 nichts anderes bestimmt...
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AktG § 29 Errichtung der Gesellschaft (Law)
Mit der Übernahme aller Aktien durch die Gründer ist die Gesellschaft errichtet.