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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Sie sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübun...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)
...3) Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens drei Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen. Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht: ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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HGB § 501 Haftung für andere (Law)
Der Verfrachter hat ein Verschulden seiner Leute und der Schiffsbesatzung in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Gleiches gilt für das Verschulden anderer Personen, deren er sich bei...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt we...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
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BGB § 501 Kostenermäßigung (Law)
...3 der Preisangabenverordnung) um die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten, die bei gestaffelter Berechnung auf die Zeit nach der Fälligkeit oder Erfüllung entfallen.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Eingangsformel (Law)
...3 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
...3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 4. Umweltschutz, ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 9 Abschlussprüfung (Law)
...3) Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in den Prüfungsbereichen Fertigungstechnik, Maschinen- und Anlagentechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft werden. In den Prüfungsberei...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 10 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Anlage (zu § 5) (Law)
...36 Monat 1 2 3 4...
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RheinSchPersV § 5.01 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen (Law)
1. Auf jedem Fahrgastschiff muss sich Sicherheitspersonal in ausreichender Zahl befinden, solange sich Fahrgäste an Bord aufhalten. ...
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BinSchUO2008Anh X § 5.01 Begriffsbestimmungen (Law)
...3 ihrer Länge offen.
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DonauSchPVAnl 1993 § 5.01 Schiffahrtszeichen (Law)
1. Anlage 7 enthält die der Verkehrsregelung dienenden Schiffahrtszeichen für Verbote, Gebote, Einschränkungen, Empfehlungen und Hinweise sow...
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BinSchStrO 2012 § 5.01 Schifffahrtszeichen (Law)
...3 Nummer 3 für Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person die Anordnung zu befolgen sowie auf die Empfehlung und den Hinweis zu achten, die oder der ihnen durch ein auf der Wasserstraße oder an i...
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BinSchUO2008Anh IX § 5.01 Sicherheit, Belastungsfähigkeit und elektromagnetische Verträglichkeit (Law)
...3.