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SGB 3 § 425 Übergang von der Beitrags- zur Versicherungspflicht (Law)
Zeiten einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung sowie sonstige Zeiten der Beitragspflicht nach dem Arbeitsförderungsgesetz in der zuletzt geltenden Fassung gelten als Zeiten eines Versiche...
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SGB 3 § 77 Sonstige Förderungsvoraussetzungen (Law)
Die Maßnahmen nach den §§ 75 und 76 sind nur förderungsfähig, wenn sie nach Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung der Leitung und der Lehr- und Fachkräfte, nach Gestaltung des Lehrplans, nach Unt...
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BGB § 425 Wirkung anderer Tatsachen (Law)
(1) Andere als die in den §§ 422 bis 424 bezeichneten Tatsachen wirken, soweit sich nicht aus dem Schuldverhältnis ein anderes ergibt, nur für und gegen den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintr...
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StPO § 425 Absehen von der Verfahrensbeteiligung (Law)
...strebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen einen der in § 92 Absatz 2 des Strafgesetzbuches bezeichneten Verfassungsgrundsätze verfolgt, und ...
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MitbestGWO 3 2002 § 77 Mitteilung an die Delegierten (Law)
...3. dass Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste vor Beginn der Stimmabgabe beim Hauptwahlvorstand eingelegt werden können; 4. ...
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ZPO § 425 Anordnung der Vorlegung durch Gegner (Law)
Erachtet das Gericht die Tatsache, die durch die Urkunde bewiesen werden soll, für erheblich und den Antrag für begründet, so ordnet es, wenn der Gegner zugesteht, dass die Urkunde sich in seinen Händ...
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FamFG § 425 Dauer und Verlängerung der Freiheitsentziehung (Law)
...3) Für die Verlängerung der Freiheitsentziehung gelten die Vorschriften über die erstmalige Anordnung entsprechend.
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HGB § 425 Haftung für Güter- und Verspätungsschäden. Schadensteilung (Law)
(1) Der Frachtführer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist e...
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Grundgesetz Artikel 77 (Law)
Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. Sie sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate zuzuleiten. Der Bundesrat kann binnen drei Wochen na...
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HGBEG Art 77 (Law)
...342b des Handelsgesetzbuchs in der vom 26. November 2015 geltenden Fassung findet ab dem 1. Januar 2016 Anwendung.
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WG Art 77 (Law)
...33 bis 37), die Zahlung (Artikel 38 bis 42), den Rückgriff mangels Zahlung (Artikel 43 bis 50, 52 bis 54), die Ehrenzahlung (Artikel 55, 59 bis 63), ...
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AktG § 77 Geschäftsführung (Law)
(1) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so sind sämtliche Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich zur Geschäftsführung befugt. Die Satzung oder die Geschäftsordnung des Vorstands kann Abweich...
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ArbGG § 77 Revisionsbeschwerde (Law)
Gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts, der die Berufung als unzulässig verwirft, findet die Revisionsbeschwerde statt, wenn das Landesarbeitsgericht sie in dem Beschluss oder das Bundesarbeits...
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BVerfGG § 77 (Law)
Das Bundesverfassungsgericht gibt 1. in den Fällen des § 76 Abs. 1 dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung, bei Meinun...
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GBVfg § 77 Grundsatz (Law)
Für die Einsicht in das maschinell geführte Grundbuch und die Erteilung von Abschriften hieraus gelten die Vorschriften des Abschnitts X entsprechend, soweit im folgenden nichts Abweichendes bestimmt ...
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HwO § 77 (Law)
(1) Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Handwerksinnung hat die Auflösung kraft Gesetzes zur Folge. (2) Der Vorstand hat im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Übe...
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IfSG § 77 Übergangsvorschriften (Law)
...3 Abs. 1.
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StBerG § 77 Vorstand (Law)
Der Vorstand der Steuerberaterkammer wird von den Mitgliedern gewählt. Zum Mitglied des Vorstandes kann nur gewählt werden, wer persönliches Mitglied der Kammer ist.
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SachenRBerG § 77 Kosten (Law)
Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sind zwischen den Vertragsparteien zu teilen.
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AufenthV § 77 Ordnungswidrigkeiten (Law)
...3 Nr. 7 des Aufenthaltsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 38c eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollstä...