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Beschluss vom Bundesgerichtshof (10. Zivilsenat) - X ARZ 321/18 (Urteil)
...von den übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen (vgl. insbesondere § 335 ZPO), lediglich voraus, dass der Kläger im Verhandlungstermin nicht erscheint (§ 330 ZPO). Selbst die für den Erlass des Versäumni...
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (10. Zivilsenat) - X ARZ 252/18 (Urteil)
...vorlegende Oberlandesgericht meint, die Voraussetzungen für eine Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO lägen nicht vor. Es geht nach dem Zusammenhang der Gründe seines Vorlage...