Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 1. Kammer) - 1 BvR 142/05 (Urteil)
...ch (tatsächlich und rechtlich) zugänglich ist. Eine Freiheitsentziehung
als schwerste Form der Freiheitsbeschränkung ist nur dann gegeben, wenn die tatsächlich und rechtlich an sich gegebene kör...