Urteil vom Bundessozialgericht (5. Senat) - B 5 R 26/15 R (Urteil)
...uch soweit der (Gegen-)Verwaltungsakt in die Zukunft wirkt, liegen die Umdeutungsvoraussetzungen nicht vor. Denn die Aufhebung eines (Dauer-)Verwaltungsakts "mit Wirkung für die Zukunft" erg...