-
ZPO § 1068 Zustellung durch die Post (Law)
(1) Zum Nachweis der Zustellung nach Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 genügt der Rückschein oder der gleichwertige Beleg. (2) Sofern die ausländische Übermittlungsstelle keine be...
-
ZPO § 300 Endurteil (Law)
(1) Ist der Rechtsstreit zur Endentscheidung reif, so hat das Gericht sie durch Endurteil zu erlassen. (2) Das Gleiche gilt, wenn von mehreren zum Zwecke gleichzeitiger Verhandlung und Entsc...
-
AktG § 300 Gesetzliche Rücklage (Law)
In die gesetzliche Rücklage sind an Stelle des in § 150 Abs. 2 bestimmten Betrags einzustellen, 1. wenn ein Gewinnabführungsvert...
-
LAG § 300 Einsatz der Mittel (Law)
Die Mittel sind so einzusetzen, daß der Bau einer möglichst großen Zahl von Wohnungen für Geschädigte, welche die Voraussetzungen des § 298 erfüllen, erreicht wird. Geschädigte, die Vertreibungsschäde...
-
HGB § 300 Konsolidierungsgrundsätze (Law)
(1) In dem Konzernabschluß ist der Jahresabschluß des Mutterunternehmens mit den Jahresabschlüssen der Tochterunternehmen zusammenzufassen. An die Stelle der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile a...
-
FamFG § 300 Einstweilige Anordnung (Law)
(1) Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer bestellen oder einen vorläufigen Einwilligungsvorbehalt anordnen, wenn 1. ...
-
StGBEG Art 300 Übertretungen (Law)
(1) Auf die vor dem 1. Januar 1975 begangenen Taten, die nach bisherigem Recht Übertretungen waren und nach neuem Recht Vergehen sind, ist das neue Recht mit der Beschränkung anzuwenden, daß sich die ...
-
BGB § 1068 Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Rechten (Law)
(1) Gegenstand des Nießbrauchs kann auch ein Recht sein. (2) Auf den Nießbrauch an Rechten finden die Vorschriften über den Nießbrauch an Sachen entsprechende Anwendung, soweit sich nicht au...
-
BGB § 300 Wirkungen des Gläubigerverzugs (Law)
(1) Der Schuldner hat während des Verzugs des Gläubigers nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. (2) Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Sache geschuldet, so geht die Gefahr ...
-
InsO § 300 Entscheidung über die Restschuldbefreiung (Law)
...300a entsprechend.
-
StPO § 300 Falschbezeichnung eines zulässigen Rechtsmittels (Law)
Ein Irrtum in der Bezeichnung des zulässigen Rechtsmittels ist unschädlich.
-
SGB 6 § 300 Grundsatz (Law)
(1) Vorschriften dieses Gesetzbuchs sind von dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens an auf einen Sachverhalt oder Anspruch auch dann anzuwenden, wenn bereits vor diesem Zeitpunkt der Sachverhalt oder Ansp...
-
AO 1977 § 300 Mindestgebot (Law)
(1) Der Zuschlag darf nur auf ein Gebot erteilt werden, das mindestens die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswerts der Sache erreicht (Mindestgebot). Der gewöhnliche Verkaufswert und das Mindestgebot so...
-
SGB 5 § 300 Abrechnung der Apotheken und weiterer Stellen (Law)
(1) Die Apotheken und weitere Anbieter von Arzneimitteln sind verpflichtet, unabhängig von der Höhe der Zuzahlung (oder dem Eigenanteil), 1. ...
-
UmwG 1995 § 300 Abfindungsangebot (Law)
Auf das Abfindungsangebot nach § 207 Abs. 1 Satz 1 ist § 270 Abs. 1 entsprechend anzuwenden.
-
SGB 3 (XXXX) §§ 299 u. 300 (weggefallen) (Law)
-
StGB § 300 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen (Law)
In besonders schweren Fällen wird eine Tat nach den §§ 299, 299a und 299b mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel ...
-
BImSchV 12 2000 § 12 Sonstige Pflichten (Law)
(1) Der Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse hat 1. auf Verlangen der zuständigen Behörde zu einer von ihr benannt...
-
SGB 12 § 12 Leistungsabsprache (Law)
Vor oder spätestens bis zu vier Wochen nach Beginn fortlaufender Leistungen sollen in einer schriftlichen Leistungsabsprache die Situation der leistungsberechtigten Personen sowie gegebenenfalls Wege ...
-
Grundgesetz Artikel 12 (Law)
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. Niemand darf zu einer bes...