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ALG § 31 Ausschluß und Minderung von Renten (Law)
Für den Ausschluß und die Minderung von Renten gelten die §§ 103 bis 105 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.
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ALG § 99 Ermittlung der nach dem am 31. Dezember 1994 geltenden Recht festzustellenden Renten (Law)
...31. Dezember 1994 geltenden Recht maßgeblich. (2) Bestand am 31. Juli 2003 Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente und lagen die Voraussetzungen des § 98 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 nicht vor, i...