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AAppO § 10 Schriftliche Prüfungen (Law)
...f die sich die Prüfungsfragen beziehen, öffentlich bekanntmachen. (4) Die Prüfungsaufgaben sind durch die Landesprüfungsämter vor der Feststellung des Prüfungsergebnisses darauf zu überprüfe...
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AAppO Anlage 10 (zu § 6 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 erster Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3) (Law)
...ft) -------- *) Nichtzutreffendes streichen.