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FSPersAV § 34 Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke (Law)
(1) Während der grundlegenden Ausbildung für Flugsicherungsbetriebspersonal nach § 1 Nr. 2 sind in jedem der aufeinander aufbauenden Ausbildungskurse schriftliche, mündliche oder praktische Leistungsn...
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FSPersAV § 14 Prüfung zum Erwerb und Erteilung der Berechtigungen (Law)
(1) Die Prüfung zum Erwerb einer Berechtigung erfolgt nach Abschluss der Trainingsphasen nach Anlage 2 dieser Verordnung. Sie findet grundsätzlich am operativen Sektor oder Arbeitsplatz während der Be...
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FSPersAV Anlage 6 (zu § 33 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1969 - 1970) a) Ausbildungsziel ...
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FSPersAV Anlage 3 (zu § 10 Abs. 2, 3, 5 und 7, § 34 Abs. 4 und 6) (Law)
...34 Abs. 4 festgelegten Anforderungen an die Sprachkompetenz gelten sowohl für den Gebrauch der Sprechgruppen als auch für den Gebrauch normaler Sprache. Zum Nachweis der Sprachkompetenz ist eine Beurt...
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FSPersAV Anlage 5 (zu § 33 Abs. 1 und 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3) (Law)
...34 Abs. 4 und ermöglicht damit die vorschriftsgemäße und funktionsbezogene Kommunikation; • ...
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FSPersAV Anlage 2 (zu § 13 Abs. 6 und 7, § 14 Abs. 1, 2 und 3) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1958 - 1959) 1. Ausbildungsstruktur ...