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TierSeuchSchBMV § 12 Verbringen nach anderen Mitgliedstaaten (Law)
(1) Klauentiere und Einhufer dürfen nach einem anderen Mitgliedstaat nur unmittelbar aus einem ganz oder teilweise der Zucht oder der Nutzung dieser Tiere dienenden Betrieb oder von Sammelstellen verb...
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TierSeuchSchBMV Anlage 12 (zu § 29 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 2) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 1045 I. ...
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TierSeuchSchBMV § 36 (Law)
(weggefallen)