2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
ALG § 15 Waisenrente (Law)
Kinder haben nach dem Tode eines Elternteils entsprechend § 48 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch Anspruch auf Waisenrente, wenn sie nicht Landwirte sind. Die Wartezeit ist erfüllt, wenn der verstor...
-
ALG § 37 Betriebs- und Haushaltshilfe bei Tod des Landwirts (Law)
(1) Betriebshilfe kann für den überlebenden Ehegatten eines Landwirts erbracht werden, wenn er das Unternehmen des Verstorbenen als versicherungspflichtiger Landwirt weiterführt und ...