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BBesG § 37 Bundesbesoldungsordnung R (Law)
Die Ämter der Richter und Staatsanwälte, mit Ausnahme der Ämter der Vertreter des öffentlichen Interesses bei den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit, und ihre Besoldungsgruppen sind in der Bunde...
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BBesG § 14 Anpassung der Besoldung (Law)
...asst. (2) Ab 1. Februar 2017 gelten unter Berücksichtigung einer Erhöhung 1. des Grundgehaltes, ...
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BBesG Anlage III (zu § 37 Satz 1) (Law)
...as für die Richter und Staatsanwälte für die Verwendung bei seinen obersten Behörden eine Stellenzulage vorsieht, die Stellenzulage in der nach dem Besoldungsrecht dieses Landes bestimmten Höhe. ...
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BBesG Anlage IV (zu § 20 Absatz 2 Satz 2, § 32 Satz 2, § 37 Satz 2) (Law)
...37,15 2 422,13 2 487,07 2 554,37 2 619,31 2 691,33 2 753,91 ...