-
BBesG § 37 Bundesbesoldungsordnung R (Law)
...oldungsgruppen sind in der Bundesbesoldungsordnung R (Anlage III) geregelt. Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen sind in der Anlage IV ausgewiesen.
-
BBesG § 15 Dienstlicher Wohnsitz (Law)
...ohnsitz des Beamten oder Richters ist der Ort, an dem die Behörde oder ständige Dienststelle ihren Sitz hat. Dienstlicher Wohnsitz des Soldaten ist sein Standort. (2) Die oberst...
-
BBesG Anlage III (zu § 37 Satz 1) (Law)
...orsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht ...
-
BBesG Anlage IV (zu § 20 Absatz 2 Satz 2, § 32 Satz 2, § 37 Satz 2) (Law)
...oldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 21,61 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Of...