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BesVNG 1 § 4 (Law)
(1) An die Stelle der Sätze der ruhegehaltfähigen Zulagen nach Anlage 2a dieses Gesetzes treten mit Wirkung vom Inkrafttreten dieses Abschnitts die nach Anlage 2b dieses Gesetzes maßgebenden Sätze. ...
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BesVNG 1 Anlage 4 Überleitungsübersicht zu Artikel IV § 11 Abs. 1 des 1. BesVNG (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle, Fundstelle: BGBl. I 1971, 229 - 232)
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BesVNG 1 (XXXX) §§ 4 und 5 (weggefallen) (Law)
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BesVNG 1 § 1 (Law)
(weggefallen)
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BesVNG 1 Anlage 1 Grundgehaltssätze in der Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle, Fundstelle: BGBl. I 1971, 225)
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BesVNG 1 § 9 (Law)
Ein nach Artikel 5 oder Artikel 6 des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes gewährter Erhöhungszuschlag vermindert sich nicht um den Betrag der ruhegehaltfähigen Stellenzulagen,...
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BesVNG 1 § 14 (Law)
Abschnitt 1 § 3 dieses Artikels gilt entsprechend.
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BesVNG 1 § 3 (Law)
(1) (2) § 1 Abs. 2 dieses Abschnitts gilt entsprechend für § 18 Abs. 1 des Soldatenversorgungsgesetzes. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht im Land Berlin.
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BesVNG 1 (XXXX) §§ 1 bis 9 (weggefallen) (Law)
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BesVNG 1 § 13 (Law)
...4 Abs. 4 des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes vom 14. Mai 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 365) bleibt unberührt. (4) Bei Anwendung des Absatzes 3 sind der sich aus Grundgehalt, Ortszuschlag...
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BesVNG 1 § 11 (Law)
(1) Bei Versorgungsbezügen, denen ein Grundgehalt aus der Besoldungsgruppe eines Amtes zugrunde liegt, das unmittelbar kraft Gesetzes durch Artikel I oder durch Anlage 4 dieses Gesetzes einer Besoldun...
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BesVNG 1 § 16 (Law)
Die Zulagen nach Vorbemerkung Nummer 4 der Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Artikels I dieses Gesetzes werden mit Wirkung vom Inkrafttreten dieser Vorschrift den Bezügen der vo...
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BesVNG 1 § 12 (Law)
(1) Dieser Abschnitt gilt für die Beamten der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht eines Landes unters...
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BesVNG 1 § 10 (Law)
Abschnitt 1 § 3 dieses Artikels gilt entsprechend.
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BesVNG 1 § 15 (Law)
...4 dieses Abschnitts ergebenden Versorgungsbezüge hinter den bisherigen Versorgungsbezügen zurück, wird den Versorgungsempfängern ein Ausgleichsbetrag in Höhe dieses Unterschieds gewährt. Erhöhen sich ...
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BesVNG 1 § 17 (Law)
...4 und Artikel II § 13 dieses Gesetzes gelten entsprechend.
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BesVNG 1 § 18 (Law)
...4) Artikel II § 17 Abs. 1 Nr. 4 dieses Gesetzes gilt für die am 30. Juni 1972 vorhandenen Versorgungsempfänger entsprechend. (5) Artikel II § 16 in der vom 1. Januar 1974 an geltenden Fassun...
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BesVNG 1 § 2 (Law)
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BesVNG 1 § 7 (Law)
Der Höchstbetrag des Ausgleichs nach § 103 des Beamtenrechtsrahmengesetzes gilt unmittelbar für den Bereich der Länder.
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BesVNG 1 § 8 (Law)
...4 dürfen die am 1. Januar 1971 bestehenden Stellenverhältnisse für Beförderungsämter in Sonderlaufbahnen nicht geändert werden. (4) Eine Anpassung des Landesrechts an vor Verkündung dieses G...