Beschluss vom Bundesarbeitsgericht (9. Senat) - 9 AZN 582/11 (Urteil)
...chon dadurch deutlich, dass er mitteilt, die klägerische Partei lasse nach Belehrung Folgendes persönlich erklären. Drucktechnisch wird dann die Begründung der Partei durch eine kursive Schreibweise h...