Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 2. Kammer) - 1 BvR 407/11 (Urteil)
...che Gleichsetzung beider Bezeichnungen gerade nicht nahe liegend
ist. Denn während es für einzelne Ärzte verschiedener Fachrichtungen durchaus Sinn macht, sich mit ihren unterschiedlichen
...