-
SGB 1 § 20 (Law)
(weggefallen)
-
SGB 1 § 4 Sozialversicherung (Law)
(1) Jeder hat im Rahmen dieses Gesetzbuchs ein Recht auf Zugang zur Sozialversicherung. (2) Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Kranken-...
-
SGB 1 § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs (Law)
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es...
-
SGB 1 Inhaltsübersicht (Law)
-
SGB 1 § 28a (Law)
(weggefallen)
-
SGB 1 § 11 Leistungsarten (Law)
Gegenstand der sozialen Rechte sind die in diesem Gesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (Sozialleistungen). Die persönliche und erzieherische Hilfe gehört zu den Dienstleistungen. ...
-
SGB 1 § 13 Aufklärung (Law)
Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Recht...
-
SGB 1 § 19a Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Law)
(1) Nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende können in Anspruch genommen werden 1. Leistungen zur Eingliederung in A...
-
SGB 1 § 21 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Law)
...4. Hilfe zur Familienplanung und Leistungen bei durch Krankheit erforderlicher Sterilisation und bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch. ...
-
SGB 1 § 30 Geltungsbereich (Law)
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs gelten für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben. (2) Regelungen des über- und zwischenstaatl...
-
SGB 1 § 32 Verbot nachteiliger Vereinbarungen (Law)
Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig.
-
SGB 1 § 37 Vorbehalt abweichender Regelungen (Law)
Das Erste und Zehnte Buch gelten für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs, soweit sich aus den übrigen Büchern nichts Abweichendes ergibt; § 68 bleibt unberührt. Der Vorbehalt gilt nicht fü...
-
SGB 1 § 39 Ermessensleistungen (Law)
(1) Sind die Leistungsträger ermächtigt, bei der Entscheidung über Sozialleistungen nach ihrem Ermessen zu handeln, haben sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die ges...
-
SGB 1 § 41 Fälligkeit (Law)
Soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, werden Ansprüche auf Sozialleistungen mit ihrem Entstehen fällig.
-
SGB 1 § 44 Verzinsung (Law)
...ekanntgabe der Entscheidung über die Leistung. (3) Verzinst werden volle Euro-Beträge. Dabei ist der Kalendermonat mit dreißig Tagen zugrunde zu legen.
-
SGB 1 § 46 Verzicht (Law)
(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. ...
-
SGB 1 § 47 Auszahlung von Geldleistungen (Law)
...4. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30....
-
SGB 1 § 48 Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (Law)
...4 Abs. 5 Satz 2 ergibt, ausgezahlt werden. Für das Kindergeld gilt dies auch dann, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe ei...
-
SGB 1 § 57 Verzicht und Haftung des Sonderrechtsnachfolgers (Law)
(1) Der nach § 56 Berechtigte kann auf die Sonderrechtsnachfolge innerhalb von sechs Wochen nach ihrer Kenntnis durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichten. Verzichtet er inn...
-
SGB 1 § 59 Ausschluß der Rechtsnachfolge (Law)
Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen erlöschen mit dem Tod des Berechtigten. Ansprüche auf Geldleistungen erlöschen nur, wenn sie im Zeitpunkt des Todes des Berechtigten weder festgestellt sind no...