Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Zivilsenat) - III ZR 52/15 (Urteil)
...usammenhang mit der Äußerung einer Rechtsauffassung zur Höhe des "Revisionsstreitwerts" kann in Ermangelung der notwendigen Klarheit auch nicht als konkludente Klageerweiterung in der Berufu...