Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig (3. Zivilsenat) - 3 W 5/18 (Urteil)
...wäre hier ein Betrag von (440.000.509,70 € x 1/5 =) 89.600.101,94 €. Da dieser den gesetzlichen Höchstwert von 30.000.000,00 € übersteigt, war der Streitwert auf den Höchstwert festzusetzen (vgl. § 39...