Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 289/10 (Urteil)
...ffassung vertreten, dem Feststellungsantrag fehle es am erforderlichen Feststellungsinteresse, da der Feststellungsantrag bereits fällige Zahlungen umfasse, so dass der Vorrang der Leistungsklage gelt...