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FeV 2010 § 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Law)
...Fahreignungs-Bewertungssystem sind die in Anlage 13 bezeichneten Zuwiderhandlungen mit der dort jeweils festgelegten Bewertung zu Grunde zu legen.
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FeV 2010 Anlage 13 (zu § 40) (Law)
...Fahrlässige Tötung, soweit ein Fahrverbot angeordnet worden ist und die Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen ...