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ViehVerkV 2007 § 40 Anzeige der Übernahme (Law)
Wer Schweine in seinen Betrieb übernimmt, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle innerhalb von sieben Tagen nach der Übernahme anzuzeigen, und zwar unt...
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ViehVerkV 2007 § 13 Transportunternehmen (Law)
(1) Ein Betrieb, der darauf gerichtet ist, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion zu transportieren oder Dritten für gewe...
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ViehVerkV 2007 Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 2 und § 14 Absatz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 221) 1. Der Viehhandelsunternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ...
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ViehVerkV 2007 Anlage 1 (zu § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 2 und § 17 Absatz 3) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 220) 1. Anlagen, die verwendet werden sollen, müssen geeignet sein, die Tiere ordnungsgemäß zu entladen ...