AMG 1976 § 41 Besondere Voraussetzungen der klinischen Prüfung (Law)
(1) Auf eine klinische Prüfung bei einer volljährigen Person, die an einer Krankheit leidet, zu deren Behandlung das zu prüfende Arzneimittel angewendet werden soll, findet § 40 Abs. 1 bi...