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AO 1977 § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren (Law)
(1) Für das Bußgeldverfahren gelten außer den verfahrensrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten entsprechend: 1. ...
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AO 1977 § 16 Sachliche Zuständigkeit (Law)
Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung.