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AUG 2011 § 60 Beschränkung der Zwangsvollstreckung kraft Gesetzes (Law)
Die Zwangsvollstreckung ist auf Sicherungsmaßregeln beschränkt, solange die Frist zur Einlegung der Beschwerde noch läuft und solange über die Beschwerde noch nicht entschieden ist.
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AUG 2011 § 42 Bekanntgabe der Entscheidung (Law)
(1) Lässt das Gericht die Zwangsvollstreckung zu (§ 40 Absatz 1), sind dem Antragsgegner eine beglaubigte Abschrift des Beschlusses, eine beglaubigte Abschrift des mit der Vollstreckungsklausel verseh...