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StBAPO 1977 Anlage 15 (zu § 43 Absatz 4) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1154 - 1155)
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ScheckG Art 43 (Law)
(1) Der Aussteller sowie jeder Indossant oder Scheckbürge kann durch den Vermerk "ohne Kosten", "ohne Protest" oder einen gleichbedeutenden auf den Scheck gesetzten und unterzeichn...
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WG Art 43 (Law)
(1) Der Inhaber kann gegen die Indossanten, den Aussteller und die anderen Wechselverpflichteten bei Verfall des Wechsels Rückgriff nehmen, wenn der Wechsel nicht bezahlt worden ist. ...
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BBankG § 43 (Law)
(Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften)
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BBesG § 43 Personalgewinnungszuschlag (Law)
...43a und einem Zuschlag nach § 53 Absatz 1 Satz 5 zur Sicherung einer anforderungsgerechten Besetzung von Dienstposten im Ausland. (10) Die Entscheidungen nach dieser Vorschrift trifft die ob...
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ArbnErfG § 43 Übergangsvorschrift (Law)
(1) § 42 in der am 7. Februar 2002 (BGBl. I S. 414) geltenden Fassung dieses Gesetzes findet nur Anwendung auf Erfindungen, die nach dem 6. Februar 2002 gemacht worden sind. Abweichend von Satz 1 ist ...
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BinSchEO § 43 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 19. April 1975 in Kraft.
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BLG § 43 (Law)
(1) Fallen die Voraussetzungen der Anforderung weg, so hat die Anforderungsbehörde 1. bei Anforderung von Leistungen nach § 2 Ab...
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DMBilG § 43 Prüfung (Law)
(1) Geldinstitute und Außenhandelsbetriebe in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder des öffentlichen Rechts können abweichend von § 34 Abs. 1 nur von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtsch...
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GBO § 43 (Law)
(1) Bei einer Hypothek für die Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber, aus einem Wechsel oder einem anderen Papier, das durch Indossament übertragen werden kann, soll eine Eintragung ...
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LuftPersV § 43 Prüfung (Law)
(1) Der Bewerber hat in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem fachlichen Wissen und praktischen Können die an einen Luftsportgeräteführer zu stellenden Anforder...
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StRSaarEG § 43 Personenkreis (Law)
(1) Auf natürliche Personen, die bei Ablauf der Übergangszeit 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Saarland haben o...
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SchRegO § 43 (Law)
Soll ein Nießbrauch an einem Schiff zum Zweck der Erfüllung einer Verpflichtung zur Bestellung des Nießbrauchs an einer Erbschaft eingetragen werden, so genügt zum Nachweis des Bestehens der Verpflich...
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VerschG § 43 (Law)
(1) Die öffentliche Aufforderung muß durch eine Tageszeitung öffentlich bekanntgemacht werden, sofern das Gericht nicht abweichend anordnet, daß eine einmalige Einrückung in den Bundesanzeiger erfolgt...
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WoEigG § 43 Zuständigkeit (Law)
Das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, ist ausschließlich zuständig für 1. Streitigkeiten über die sich aus der Gem...
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WehrPflG § 43 (weggefallen) (Law)
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BeamtStG § 43 Teilzeitbeschäftigung (Law)
Teilzeitbeschäftigung ist zu ermöglichen.
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BetrVGDV1WO § 43 Inkrafttreten (Law)
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) (weggefallen)
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DRiG § 43 Beratungsgeheimnis (Law)
Der Richter hat über den Hergang bei der Beratung und Abstimmung auch nach Beendigung seines Dienstverhältnisses zu schweigen.
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BWahlG § 43 Nachwahl (Law)
(1) Eine Nachwahl findet statt, 1. wenn in einem Wahlkreis oder in einem Wahlbezirk die Wahl nicht durchgeführt worden ist, ...