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AAppO Anlage 18 (zu § 22c Absatz 6) (Law)
...Mitglieds/der weiteren Mitglieder der Prüfungskommission) (Unterschrift des/der Vorsitzenden der Prüfungskommission) ...
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AAppO § 18 Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Law)
...mittelbar hintereinander, mit Unterbrechungen bis zu höchstens acht Tagen, abgelegt werden. Jede Prüfung soll für einen Prüfling mindestens 20, höchstens 40 Minuten dauern. (3) Die Fragen mü...
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AAppO Anlage 14 (zu § 18 Abs. 3) (Law)
...mmunologie; Einsatz immunologischer und enzymatischer Methoden in Analytik und Diagnostik; Herstellung, Prüfung und Anwendung von Impfstoffen, Immunglobulinen und Immunsera; Blut...