Beschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 2. Kammer) - 1 BvL 3/07 (Urteil)
...chtlich solcher Tätigkeiten in Betracht, die schon ihrem
Wesen nach als verboten anzusehen sind, weil sie aufgrund ihrer Sozial- und Gemeinschaftsschädlichkeit schlechthin nicht am
Schutz ...