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BWO 1985 § 48 Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörde (Law)
(1) Die Gemeindebehörde macht spätestens am sechsten Tage vor der Wahl nach dem Muster der Anlage 27 Beginn und Ende der Wahlzeit sowie die Wahlbezirke und Wahlräume öffentlich bekannt; a...
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BWO 1985 Anlage 27 (zu § 48 Abs. 1) (Law)
...kreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurz...