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SGB 5 § 95 Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (Law)
...5 bis 7, § 75 Abs. 2 und § 81 Abs. 5 gelten entsprechend. (5) Die Zulassung ruht auf Beschluß des Zulassungsausschusses, wenn der Vertragsarzt seine Tätigkeit nicht aufnimmt oder nicht ausüb...
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BGB § 494 Rechtsfolgen von Formmängeln (Law)
...5) Wurden Teilzahlungen vereinbart, ist deren Höhe vom Darlehensgeber unter Berücksichtigung der verminderten Zinsen oder Kosten neu zu berechnen. (6) Fehlen im Vertrag Angaben zur Laufzeit ...
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ZPO § 494 Unbekannter Gegner (Law)
(1) Wird von dem Beweisführer ein Gegner nicht bezeichnet, so ist der Antrag nur dann zulässig, wenn der Beweisführer glaubhaft macht, dass er ohne sein Verschulden außerstande sei, den Gegner zu beze...
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HGB § 494 Rechte des Empfängers. Zahlungspflicht (Law)
(1) Nach Ankunft des Gutes am Löschplatz ist der Empfänger berechtigt, vom Verfrachter zu verlangen, ihm das Gut gegen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Stückgutfrachtvertrag abzuliefern. Ist das ...
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WG Art 95 (Law)
Das Recht des Ausstellungsorts bestimmt, ob der Inhaber eines gezogenen Wechsels die seiner Ausstellung zugrunde liegende Forderung erwirbt.
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FGO § 95 (Law)
Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.
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NeuGlV § 95 Zustellungen (Law)
Für Zustellungen gilt das Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes.
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StPO § 494 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Verordnungsermächtigung (Law)
...Strafverfahren, aus dem die Daten übermittelt worden sind, eine nach § 20 des Bundeszentralregistergesetzes mitteilungspflichtige gerichtliche Entscheidung oder Verfügung der Strafverfolgungsbehörde e...
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BLG § 95 (Law)
Die Unternehmen nach § 2 des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes, soweit sie durch eine Rechtsverordnung auf Grund des § 3 des vorgenannten Gesetzes verpflichtet sind, und öffentliche ...
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FlurbG § 95 (Law)
Die Bildung eines Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft kann unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Den Vorsitz in dieser führt der von d...
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MarkenG § 95 Rechtshilfe (Law)
(1) Die Gerichte sind verpflichtet, dem Patentamt Rechtshilfe zu leisten. (2) Im Verfahren vor dem Patentamt setzt das Patentgericht auf Ersuchen des Patentamts Ordnungs- oder Zwangsmittel g...
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StVollzG § 95 Begriffsbestimmungen (Law)
(1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen. (2) Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einw...
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Grundgesetz Artikel 95 (Law)
Für die Gebiete der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit errichtet der Bund als oberste Gerichtshöfe den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsger...
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AuslSchuldAbkAG § 95 (Law)
Die Aushändigung der in § 91 bezeichneten eigenen Wechsel an ein Kreditinstitut begründet nicht die Verpflichtung zur Entrichtung der Wechselsteuer. Werden die Wechsel von diesem Kreditinstitut in Uml...
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BetrVG § 95 Auswahlrichtlinien (Law)
...500 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat die Aufstellung von Richtlinien über die bei Maßnahmen des Absatzes 1 Satz 1 zu beachtenden fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und sozialen Gesichtspunk...
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BPersVG § 95 (Law)
(1) In den Verwaltungen und Betrieben der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen nicht bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie in den ...
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BNotO § 95 (Law)
Notare und Notarassessoren, die schuldhaft die ihnen obliegenden Amtspflichten verletzen, begehen ein Dienstvergehen.
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GVG § 95 (Law)
...streitigkeiten, in denen sich die Zuständigkeit des Landgerichts nach § 246 Abs. 3 Satz 1, § 396 Abs. 1 Satz 2 des Aktiengesetzes, § 51 Abs. 3 Satz 3 oder nach § 81 Abs. 1 Satz 2 des Genossenschaftsge...
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StRSaarEG § 95 Steuerbefreiung (Law)
Die Saarländische Rediskontbank ist von der Vermögensteuer befreit, soweit sie Aufgaben staatswirtschaftlicher Art erfüllt.
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ALG § 95 Leistungen zur Teilhabe (Law)
Für Leistungen zur Teilhabe sind bis zum Ende der Leistungen die Vorschriften weiter anzuwenden, die im Zeitpunkt der Antragstellung oder, wenn den Leistungen ein Antrag nicht vorausging, der Inanspru...