Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 3. Kammer) - 1 BvR 3475/08 (Urteil)
...Anhalt dafür, dass sie schlechterdings unhaltbar sein könnte und deshalb von Verfassungs wegen beanstandet werden müsste. Es ist durchaus plausibel, das parallele und voneinander unabhängige Vorgehen ...