Versäumnisurteil vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZR 134/15 (Urteil)
...chen den Finanzierungsausgaben und den Mietausschüttungen nicht - wie im Rahmen der Beratung errechnet - 168 € betrug, sondern 255,38 €. Das Wissen um diese Abweichung begründet als solches noch nicht...