Beschluss vom Bundesarbeitsgericht (1. Senat) - 1 ABR 78/08 (Urteil)
...chaft von Redakteuren richtet sich nach ihrem durch ihre Tätigkeit vermittelten inhaltlichen Einfluss auf den durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Bereich des Presseerzeugnisses und nicht nach ih...