Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 2. Kammer) - 2 BvR 1969/09 (Urteil)
...der vorzunehmenden Interessen- und Güterabwägung im Sinne des § 55 Abs. 3
AufenthG seien keine Umstände ersichtlich, die das überragende Interesse an der Beendigung des Aufenthalts des Beschwerd...