Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamburg (2. Kammer) - 2 TaBV 14/14 (Urteil)
...keit der Tätigkeiten des Berufsbildes bei ihr fehle. Außerdem lägen keine gleichwertigen Fertigkeiten vor. Die Arbeitnehmer J1, R., R2, S3 und W. seien nicht in Lohngruppe 5 einzugruppieren. Es gebe k...