Beschluss vom Bundessozialgericht (13. Senat) - B 13 R 93/15 B (Urteil)
...rderungen gelten uneingeschränkt allerdings nur, wenn der Beschwerdeführer bereits in der Berufungsinstanz durch einen rechtskundigen und berufsmäßigen Prozessbevollmächtigten vertreten war (vgl BSG B...