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FBeitrV 2000 § 5 Fälligkeit (Law)
Der Beitrag wird fällig mit der Bekanntgabe des Beitragsbescheides, wenn nicht die Behörde einen späteren Zeitpunkt bestimmt. § 16 des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) ist ...
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FBeitrV 2000 Anlage (Law)
...5 15 bis zu 5 50 30 bis ...
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FBeitrV 2000 Eingangsformel (Law)
...5. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) in Verbindung mit Artikel 56 Abs. 1 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und den Organisationserlassen vom 17. Dezember 1997 (BGBl. 1...
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FBeitrV 2000 § 1 Beitragspflicht (Law)
...rleihungen gelten, soweit sie Festlegungen über die Nutzung von Frequenzen enthalten, als Zuteilungen nach § 47 des Telekommunikationsgesetzes. Satz 2 gilt auch für sonstige Verwaltungsakte, soweit si...
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FBeitrV 2000 § 8 Erstattung von Beitragsanteilen (Law)
Für Zeiten innerhalb eines Kalenderjahres, für die keine Beitragspflicht nach § 1 Abs. 2 bestand, werden gezahlte Beitragsanteile je Kalendermonat mit einem Zwölftel des Jahresbeitrags erstattet oder ...
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FBeitrV 2000 § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Kraft.
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FBeitrV 2000 § 3a Selbstbehalt (Law)
Von dem durch Beiträge abzugeltenden Personal- und Sachaufwand trägt der Bund 20 vom Hundert als Selbstbehalt zur Abgeltung des Allgemeininteresses an einer störungsfreien und effizienten Frequenznutz...
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FBeitrV 2000 § 7 Verjährung (Law)
Für die Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Beiträgen gilt § 20 des Verwaltungskostengesetzes entsprechend.
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FBeitrV 2000 Anlage 2 (Law)
...5 12 bis zu 10 25 bis zu 50 ...
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FBeitrV 2000 § 2 Beitragsbefreiungen (Law)
...rlegen. (4) Beitragsbefreiung nach Absatz 1 besteht nicht für Sondervermögen und Bundesbetriebe im Sinne des Artikels 110 Abs. 1 des Grundgesetzes, für gleichartige Einrichtungen der Länder ...
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FBeitrV 2000 § 6 Säumniszuschlag (Law)
Kommt der Beitragsschuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, werden Säumniszuschläge entsprechend § 18 des Verwaltungskostengesetzes erhoben.
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FBeitrV 2000 § 9 Übergangsvorschriften (Law)
(1) Beiträge für die Jahre 1998 und 1999, die nach der Frequenznutzungsbeitragsverordnung vom 19. November 1996 (BGBl. I S. 1790), geändert durch die Verordnung vom 22. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3894)...
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FBeitrV 2000 § 3 Ermittlung des Aufwands und Festlegung von Jahresbeiträgen (Law)
...5 der Anlage), in dem der Mittelwert aus den nach Absatz 2 berechneten Jahresbeiträgen gebildet wird. (4) Für die für jede Nutzergruppe vorhandenen Bezugseinheiten sind die zum Berechnungsze...
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FBeitrV 2000 § 4 Ermittlung des Aufwands und Festlegung von Jahresbeiträgen für neue Nutzergruppen (Law)
...5 der Anlage) errechnet sich aus dem jährlichen Kostenaufwand der Regulierungsbehörde seit der ersten Frequenzzuteilung für die jeweilige neue Nutzergruppe nach dem in § 3 Abs. 3 beschriebenen Verfahr...